Allgemeines
 
Fachlich und stilistisch korrektes Übersetzen muss dem beabsichtigten Mitteilungszweck und dem Fachgebiet des jeweiligen Textes sowie den kulturellen Gegebenheiten des Empfängers entsprechen. Analoges gilt für das Dolmetschen, sei es bei Gerichtsverhandlungen, Geschäftsgesprächen oder Fachkonferenzen.
Allgemeine Fremdsprachenkenntnisse allein sind hierfür nicht ausreichend. Gefragt sind nicht nur spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Übersetzen und Dolmetschen, sondern auch persönliche Eigenschaften wie Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und Verschwiegenheit - mit einem Wort: Professionalität. Übersetzer und Dolmetscher erwerben diese Professionalität in der Regel während eines speziellen Hochschulstudienganges sowie durch ständige Weiterbildung und das Sammeln von Erfahrungen im Beruf.
Deshalb sollten Sie mit Übersetzungs- und Dolmetschleistungen nicht irgendwen mit gewissen Sprachkenntnissen, sondern den Profi beauftragen.
Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind Mitglied des BDÜ - des Verbandes der professionellen Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland. Mitglied des BDÜ kann nur werden, wer strengen Qualifikationskriterien entspricht. Eine "Berufs- und Ehrenordnung" verpflichtet BDÜ-Mitglieder zu gewissenhafter Arbeit, Termintreue und Verschwiegenheit. Sie dürfen sich nur in solchen Sprachen und auf solchen Sachgebieten betätigen, in denen sie über einwandfreie Kenntnisse verfügen.
Der BDÜ vertritt die Interessen seiner Mitglieder, setzt sich darüber hinaus aber auch im Interesse der Öffentlichkeit für Qualität und Professionalität in der schriftlichen und mündlichen Sprachmittlung und die Einführung entsprechender verbindlicher Regelungen ein und steht Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen der Dolmetsch- und Übersetzungspraxis zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Auf eine gute Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen!