| Allgemeines |
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| Fachlich
und stilistisch korrektes Übersetzen muss dem beabsichtigten
Mitteilungszweck und dem Fachgebiet des jeweiligen Textes sowie
den kulturellen Gegebenheiten des Empfängers entsprechen.
Analoges gilt für das Dolmetschen, sei es bei Gerichtsverhandlungen,
Geschäftsgesprächen oder Fachkonferenzen. |
| Allgemeine
Fremdsprachenkenntnisse allein sind hierfür nicht ausreichend.
Gefragt sind nicht nur spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten im Übersetzen und Dolmetschen, sondern
auch persönliche Eigenschaften wie Gewissenhaftigkeit,
Gründlichkeit und Verschwiegenheit - mit einem Wort: Professionalität.
Übersetzer und Dolmetscher erwerben diese Professionalität
in der Regel während eines speziellen Hochschulstudienganges
sowie durch ständige Weiterbildung und das Sammeln von
Erfahrungen im Beruf. |
| Deshalb
sollten Sie mit Übersetzungs- und Dolmetschleistungen nicht
irgendwen mit gewissen Sprachkenntnissen, sondern den Profi
beauftragen. |
| Die
Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind Mitglied des BDÜ
- des Verbandes der professionellen Dolmetscher und Übersetzer
in Deutschland. Mitglied des BDÜ kann nur werden, wer strengen
Qualifikationskriterien entspricht. Eine "Berufs- und Ehrenordnung"
verpflichtet BDÜ-Mitglieder zu gewissenhafter Arbeit, Termintreue
und Verschwiegenheit. Sie dürfen sich nur in solchen Sprachen
und auf solchen Sachgebieten betätigen, in denen sie über
einwandfreie Kenntnisse verfügen. |
| Der
BDÜ vertritt die Interessen seiner Mitglieder, setzt sich
darüber hinaus aber auch im Interesse der Öffentlichkeit
für Qualität und Professionalität in der schriftlichen
und mündlichen Sprachmittlung und die Einführung entsprechender
verbindlicher Regelungen ein und steht Ihnen als Ansprechpartner
in allen Fragen der Dolmetsch- und Übersetzungspraxis zur
Verfügung. |
| Bei
weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren. |
| Auf
eine gute Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen! |